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Taufbecken aus Wissingen verkauft: Bistum war dagegen

Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Ein Taufbecken aus einer aufgegebenen Kirche steht im Mittelpunkt eines ungewöhnlichen Vorgangs im Bistum Osnabrück. Die Herz-Jesu-Kirche in Wissingen wurde profaniert, also offiziell entheiligt. Das Taufbecken aus diesem Gotteshaus wurde anschließend verkauft. Das Problem: Das Bistum Osnabrück hatte das ausdrücklich nicht genehmigt.

Was bei einer Profanierung mit Kircheninventar passiert

Wenn eine katholische Kirche profaniert wird, gelten klare Regeln für den Umgang mit ihrem Inventar. Das Bistum Osnabrück hat solche Vorgaben festgelegt. Gegenstände von religiösem oder historischem Wert sollen demnach nicht einfach verkauft werden. Sie sollen erhalten bleiben, etwa in anderen Kirchen oder kirchlichen Einrichtungen.

Das Bistum Osnabrück umfasst rund 500.000 katholische Christen. Es erstreckt sich von der Nordseeküste über Ostfriesland und das Emsland bis ins Osnabrücker Land und nach Bremen. Bischof Dominicus Meier leitet die Diözese. Gerade in Zeiten von Kirchenschließungen stellt sich die Frage nach dem Verbleib von Inventar immer öfter.

Verkauf trotz klarer Bistumsvorgaben

Im Fall des Wissinger Taufbeckens lief etwas schief. Der Gegenstand wurde verkauft, obwohl das Bistum das nicht wollte. Nach Recherchen handelt es sich um das Taufbecken aus der profanierten Herz-Jesu-Kirche. Es steht derzeit übergangsweise in der Kirche St. Petrus in Wissingen.

Wie konnte es zu dem Verkauf kommen? Offenbar wurden die emotionalen und religiösen Bedeutungen des Gegenstands unterschätzt. Beteiligte sprechen davon, dass die Emotionen in der Gemeinde nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Das führte zu Missverständnissen und letztlich zu einem Verkauf, der so nicht hätte stattfinden sollen.

Kommunikation zwischen Bistum und Gemeinde versagte

Der Vorfall zeigt, wo es bei Kirchenschließungen haken kann. Zwischen der Entscheidungsebene im Bistum und den handelnden Personen vor Ort klafft bisweilen eine Lücke. Vorgaben werden nicht vollständig weitergegeben oder falsch verstanden. Im Ergebnis werden Entscheidungen getroffen, die so nicht vorgesehen waren.

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Das Bistum Osnabrück hat auf Nachfrage klargestellt: Taufbecken aus profanierten Kirchen sollen grundsätzlich nicht verkauft werden. Sie gelten als sakrale Gegenstände mit besonderer Bedeutung. Ein Taufbecken ist kein gewöhnliches Möbelstück. Es ist das zentrale Symbol für die Aufnahme in die christliche Gemeinschaft.

Übergangslösung in St. Petrus

Derzeit steht das Taufbecken aus Wissingen in der Kirche St. Petrus. Das ist eine Übergangslösung. Was langfristig mit dem Objekt passiert, ist noch offen. Der Verkauf hat jedenfalls Fragen aufgeworfen, die über den Einzelfall hinausgehen.

Denn Kirchenschließungen werden in der Region keine Ausnahme bleiben. Das Bistum Osnabrück steht wie viele andere Diözesen vor der Aufgabe, mit weniger Mitgliedern und weniger Ressourcen Gotteshäuser zu unterhalten. Profanierungen werden häufiger werden.

Klare Regeln, aber fehlende Kontrolle

Das Bistum hat Regeln für solche Situationen. Diese Regeln greifen aber nur, wenn sie auch umgesetzt werden. Der Fall Wissingen zeigt: Regeln allein reichen nicht. Es braucht auch Kontrollmechanismen und eine enge Begleitung vor Ort.

Für Gläubige, die ihre Kirche verlieren, ist das Inventar oft mehr als Holz, Stein oder Metall. Das Taufbecken ist für viele Menschen ein Ort persönlicher Erinnerungen. Taufen von Kindern, Enkeln, Geschwistern. Diese emotionale Dimension wurde im Fall Wissingen unterschätzt.

Fazit: Ein Fall mit Signalwirkung

Der Vorgang rund um das Wissinger Taufbecken ist mehr als ein lokales Missverständnis. Er zeigt, wie viel Fingerspitzengefühl bei Kirchenschließungen nötig ist. Das Bistum Osnabrück muss bei künftigen Profanierungen sicherstellen, dass seine Vorgaben tatsächlich eingehalten werden. Und es muss die Gefühle der Gemeinden von Anfang an ernstnehmen. Sonst drohen ähnliche Vorfälle, die Vertrauen kosten und Wunden hinterlassen.

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