Politik

Strafvereitelung im Amt: Simons Anwalt wehrt sich

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen Nicola Simon. Die Leiterin der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim in Lingen steht unter dem Verdacht der Strafvereitelung im Amt. Jetzt hat ihr Anwalt die Vorwürfe zurückgewiesen.

Der Vorwurf: Schutz für einen Kollegen nach Party-Vorfall

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Vorfall auf einer Party. Nicola Simon soll dabei gewesen sein. Ein Polizeibeamter wurde von der Feier verwiesen. Simon soll ihm danach ermöglicht haben, weiterzufeiern. Sie soll sich dabei in ihrer dienstlichen Funktion zu erkennen gegeben haben.

Der Vorwurf lautet: Simon habe den Beamten in Schutz genommen. Damit soll sie mögliche Konsequenzen für ihn verhindert oder verzögert haben. Genau das ist der Kern des Tatbestands der Strafvereitelung im Amt.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück leitete das Ermittlungsverfahren nach einem anonymen Hinweis ein. Über Details des konkreten Tatvorwurfs schweigt die Behörde offiziell. Das ist in laufenden Verfahren üblich.

Simon wurde freigestellt

Seit dem 13. Mai 2026 ist Nicola Simon von ihren Aufgaben freigestellt. Die Freistellung erfolgte nach Eingang einer Strafanzeige. Sie leitet die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim seit März 2019.

In dieser Funktion war Simon auch öffentlich präsent. Sie stellte etwa die mobile Polizeiwache auf dem Lingener Marktplatz vor. Ihr Amt hat erhebliches Gewicht: Die Inspektion ist für eine der flächenmäßig größten Regionen in Niedersachsen zuständig.

Die Freistellung ist keine Strafe. Sie dient dazu, den Dienstbetrieb zu schützen und Ermittlungen nicht zu behindern. Über ihre Fortführung entscheidet letztlich der Ausgang des Verfahrens.

Anwalt weist Vorwürfe zurück

Simons Rechtsanwalt hat sich nun erstmals zu dem Fall geäußert. Er weist die Anschuldigungen gegen seine Mandantin zurück. Konkrete Angaben zu seiner Argumentation sind öffentlich nicht bekannt.

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Die Verteidigung folgt damit einem erwartbaren Muster. In einem frühen Stadium eines Ermittlungsverfahrens ist eine Zurückweisung der Vorwürfe eine gängige Reaktion der Verteidigung. Ein Ermittlungsverfahren bedeutet noch keine Anklage.

Was Simon droht

Strafvereitelung im Amt ist kein Kavaliersdelikt. Der Paragraph 258a des Strafgesetzbuchs sieht für Amtsträger eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Das gilt, wenn die Strafvereitelung schwerwiegend ist.

In weniger schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe möglich. Hinzu kämen dienstrechtliche Folgen. Im schlimmsten Fall würde Simon ihren Beamtenstatus verlieren.

Ob es überhaupt zur Anklage kommt, ist offen. Die Staatsanwaltschaft prüft zunächst, ob der Anfangsverdacht sich erhärtet. Dieser Schritt kann Wochen oder Monate dauern.

Fazit

Der Fall Simon belastet die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim. Eine Behördenchefin unter Verdacht zu stellen ist ein ungewöhnlicher Vorgang. Die Ermittlungen stehen am Anfang. Simons Anwalt hat die Weichen auf Gegenwehr gestellt. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück wird nun entscheiden, ob die Vorwürfe tragfähig sind.

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