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Osnabrück prüft Verbot: 200 Wohnungen als Ferienwohnung gemeldet

Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

In Osnabrück fehlt bezahlbarer Wohnraum. Gleichzeitig stehen rund 200 Wohnungen auf Buchungsplattformen wie Airbnb dauerhaft für Touristen zur Verfügung. Die politische Mehrheitsgruppe im Stadtrat macht nun Druck: Die Verwaltung soll prüfen, ob eine Zweckentfremdungssatzung eingeführt werden kann.

Politischer Druck wächst

Am 3. November 2025 forderte die Mehrheitsgruppe im Osnabrücker Stadtrat entschlossenes Handeln. Der Auftrag an die Verwaltung ist klar formuliert: Sie soll prüfen, ob eine Satzung auf Basis des Niedersächsischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum sinnvoll ist. Das Gesetz trägt die Abkürzung NZwEWG.

Dieses Landesgesetz gibt Städten und Gemeinden ein konkretes Werkzeug an die Hand. Sie können damit die dauerhafte Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnungen unter bestimmten Umständen untersagen. Voraussetzung ist der Nachweis eines angespannten Wohnungsmarktes.

Ob dieser Nachweis in Osnabrück gelingt, gilt als wahrscheinlich. Die Stadt kämpft seit Jahren mit einem Mangel an günstigem Wohnraum. Bezahlbare Mietwohnungen sind rar.

200 Wohnungen dem Markt entzogen

Rund 200 Wohnungen sind in Osnabrück auf Plattformen wie Airbnb gelistet und stehen regulären Mietern nicht zur Verfügung. Eigentümer und Vermieter erzielen mit Kurzzeitvermietungen an Touristen teils deutlich höhere Einnahmen als mit regulären Mietverträgen.

Genau diesen wirtschaftlichen Anreiz wollen Wohnungspolitiker durch eine Satzung einschränken. Eine Zweckentfremdungssatzung kann vorschreiben, dass Wohnraum grundsätzlich zu Wohnzwecken genutzt werden muss. Ausnahmen sind möglich, aber genehmigungspflichtig.

Andere Städte in Deutschland haben diesen Weg bereits beschritten. Nürnberg diskutiert ein ähnliches Modell. In mehreren Bundesländern gibt es bereits funktionierende Satzungen. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass Städte mit strengen Auflagen gegen Kurzzeitvermietungen vorgehen dürfen.

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Was die Satzung bewirken könnte

Eine Zweckentfremdungssatzung verpflichtet Wohnungsinhaber, ihre Wohnung vorrangig als dauerhaften Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wer eine Ferienwohnung betreiben will, braucht eine behördliche Genehmigung. Diese wird nur unter engen Voraussetzungen erteilt.

Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Die Stadt erhält damit ein rechtliches Instrument zur Kontrolle. Auch Buchungsplattformen können verpflichtet werden, Daten zu Vermietern offenzulegen.

Ob und wie weit das in Osnabrück greift, hängt vom Ergebnis der Verwaltungsprüfung ab. Die Stadtverwaltung muss zunächst die rechtlichen Voraussetzungen klären, darunter die Frage, ob Osnabrück die nötigen Kriterien für einen angespannten Wohnungsmarkt erfüllt.

Niedersachsen schafft die Rechtsgrundlage

Das NZwEWG ist die rechtliche Grundlage für das Vorhaben. Das Gesetz trat in Niedersachsen in Kraft und erlaubt Kommunen, eigene Regelungen zur Zweckentfremdung zu erlassen. Bislang fehlte diese Möglichkeit im Land.

Mit dem Gesetz reagierte der niedersächsische Gesetzgeber auf einen bundesweiten Trend. In Ballungsräumen verschärfen Kurzzeitvermietungen den Wohnraummangel spürbar. Privatleute vermieten Wohnungen lieber tageweise an Reisende als dauerhaft an Mieter.

Für Osnabrück ist die Lage zwar nicht mit Metropolen wie Berlin oder Hamburg vergleichbar. Dennoch zählt die Stadt zu den Orten mit deutlichem Wohnraumdruck. 200 dem Markt entzogene Wohnungen sind dabei keine vernachlässigbare Zahl.

Prüfung als erster Schritt

Ob am Ende eine Satzung steht, ist noch offen. Das NZwEWG bietet die rechtliche Grundlage. Rund 200 als Ferienwohnung genutzte Wohnungen liefern den politischen Anlass. Die Verwaltung muss nun die konkreten Schritte prüfen und dem Stadtrat eine Empfehlung vorlegen.

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