Millionenbetrug mit Technik: Prozess in Osnabrück gestartet
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Am Landgericht Osnabrück hat am 25. August 2026 ein Strafprozess wegen gewerbsmäßigen Betrugs in besonders schweren Fällen begonnen. Angeklagt sind zwei Männer aus Osnabrück im Alter von 50 und 41 Jahren. Sie sollen gemeinsam elektronische Geräte im Wert von rund 1,35 Millionen Euro bestellt haben, ohne diese vollständig zu bezahlen.
Die Vorwürfe im Detail
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, systematisch und gewerbsmäßig gehandelt zu haben. Im Mittelpunkt stehen Bestellungen von Smartphones und Tablets. Die Geräte wurden offenbar empfangen, die Rechnungen jedoch nicht oder nur teilweise beglichen.
Der Tatvorwurf lautet auf Betrug in besonders schweren Fällen. Das Strafgesetzbuch sieht für diese Variante einen erhöhten Strafrahmen vor. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Tat gewerbsmäßig begangen wurde, die Täter sich also durch wiederholte Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle verschafft haben.
Der genaue Tatzeitraum sowie die Namen der geschädigten Lieferanten oder Händler wurden zum Prozessauftakt noch nicht öffentlich bekannt.
Hoher Schaden für Händler und Lieferanten
Smartphones und Tablets lassen sich schnell weiterverkaufen: Sie sind handlich, wertvoll und auf dem Gebrauchtmarkt leicht zu Geld zu machen. Das macht sie für Betrüger attraktiv. Ermittler sprechen in solchen Fällen von organisiertem Warenbetrug.
Landgericht Osnabrück als Verhandlungsort
Das Landgericht Osnabrück ist für Strafsachen zuständig, bei denen eine höhere Strafe zu erwarten ist. Schwere Betrugsfälle werden dort verhandelt. Der Prozess dürfte mehrere Verhandlungstage umfassen.
Die Angeklagten gelten bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig. Ob und wie sie sich zu den Vorwürfen äußern, war zum Auftakt noch nicht bekannt.
Das Gericht muss nun klären, ob und in welchem Umfang die beiden Angeklagten tatsächlich verantwortlich sind.



