Landgericht Osnabrück: Lebenslang für heimtückischen Gattenmord
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Ein 46-jähriger Familienvater aus Wallenhorst wird den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen. Das Landgericht Osnabrück verurteilte den Mann am Freitag wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Opfer war Mutter von Drillingen
Die getötete Frau war 39 Jahre alt und Mutter von Drillingen. Der Angeklagte hatte die Tötung seiner Ehefrau vor Gericht eingeräumt. Die Kammer wertete die Tat als Mord mit dem Merkmal der Heimtücke: Der Täter nutzte die Arglosigkeit seines Opfers bewusst aus.
Die Frau wurde durch Stiche getötet. Tatumstände und Tatort wurden im Prozess verhandelt. Die Tötung selbst hatte der Angeklagte nicht bestritten.
Gericht sieht Heimtücke als erfüllt an
Die zentrale rechtliche Frage war die Einordnung der Tat. Heimtücke liegt vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatausführung ausnutzt. Das Gericht bejahte dieses Mordmerkmal. Damit war eine lebenslange Haftstrafe gesetzlich vorgeschrieben.
Das Strafmaß ist in Deutschland bei einem Mordurteil nicht verhandelbar. Auf Mord steht nach dem Strafgesetzbuch zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Verteidigung kündigt Revision an
Die Verteidigerin des Angeklagten kündigte an, Revision einzulegen. Das Verfahren geht damit vor den Bundesgerichtshof, der das Urteil auf Rechtsfehler prüft, nicht auf die Tatsachenfeststellungen.
Eine Revision kann zur Aufhebung des Urteils führen, sie kann aber auch scheitern. Bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs bleibt das Urteil des Landgerichts Osnabrück ohne Rechtskraft.
Drei Kinder verloren ihre Mutter
Die Drillinge verloren durch die Tat ihre Mutter. Ihr Vater steht nun vor der lebenslangen Haft. Zum Schicksal der Kinder wurden keine Angaben gemacht.
Der Fall hatte in der Region für Aufsehen gesorgt. Wallenhorst liegt im Landkreis Osnabrück und hat rund 25.000 Einwohner.
Revision beim Bundesgerichtshof
Das Landgericht Osnabrück hat lebenslange Haft wegen heimtückischen Mordes verhängt. Ob das Urteil Bestand hat, entscheidet der Bundesgerichtshof.



