Länger als 6 Wochen krank – Weiter Gehaltsanspruch?

Was passiert mit deinem Gehalt, wenn du länger als 6 Wochen arbeitsunfähig bist? In Deutschland regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz, dass der Arbeitgeber in der Regel für bis zu sechs Wochen das Gehalt weiterzahlt. Danach springt die gesetzliche Krankenversicherung mit Krankengeld ein, sofern du Mitglied in einer gesetzlichen Kasse bist.
Der Übergang von Entgeltfortzahlung zu Krankengeld ist entscheidend für den Weiter Gehaltsanspruch. Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitkräfte und Auszubildende können Anspruch auf die sechswöchige Lohnfortzahlung haben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei geringfügig Beschäftigten (Minijob) und familienversicherten Personen gibt es Besonderheiten, die zu beachten sind.
Typische Fragen betreffen die Höhe des Krankengeldes, die maximale Bezugsdauer und ob eine neue Erkrankung oder ein Fortsetzungsfall vorliegt. Ebenso wichtig sind die Pflichten zur rechtzeitigen Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, damit Krankengeld nahtlos gezahlt wird.
Die Folgen für Gesundheit und Arbeitsplatz sind real: finanzielle Einbußen können eintreten und wiederholte Langzeiterkrankungen haben arbeitsrechtliche Konsequenzen. In den folgenden Abschnitten erklären wir die Details zum Weiter Gehaltsanspruch, zur Entgeltfortzahlung und zum Krankengeld.
Länger als 6 Wochen krank – Bekomme ich trotzdem weiter Gehalt?
In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber in der Regel weiterhin Gehalt. Diese Lohnfortzahlung gilt bei unverschuldeter Krankheit, wenn die Beschäftigung schon mindestens vier Wochen besteht. Das gibt kurzfristig Sicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Ab dem 43. Krankheitstag schaltet meist die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Damit beginnt der Übergang von Lohnfortzahlung vs Krankengeld, bei dem finanzielle Einbußen möglich sind. Krankengeld ersetzt nicht das volle Netto, sodass Lohnlücken entstehen können.
Nicht alle Beschäftigten sind gleich betroffen. Wer weniger als vier Wochen beschäftigt ist, familienversichert ist oder einen Minijob ausübt, kann andere Regelungen haben. Selbstständige sind ebenfalls andersgestellt und brauchen eigene Absicherungen.
Eine lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist entscheidend, damit Zahlungen nicht unterbrechen. Ohne durchgehende AU drohen Zahlungsstopps beim Arbeitgeber und der Krankenkasse. Meldepflichten sind zu beachten: Innerhalb einer Woche sollte die Krankenkasse informiert werden, wenn die sechswöchige Lohnfortzahlung endet.
Praktisch heißt das: Prüfe rechtzeitig deine Unterlagen und halte Kontakt zur Krankenkasse. Viele Kassen kontaktieren Betroffene automatisch, wenn die Lohnfortzahlung ausläuft, doch die Eigeninitiative reduziert Risiken.
Finanziell solltest du kalkulieren, weil Gehalt bei langer Krankheit selten vollständig erhalten bleibt. Plane für mögliche Differenzen zwischen dem bisherigen Netto und dem späteren Krankengeld.
Wie funktioniert die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz?
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt, wann und wie Beschäftigte Anspruch auf Gehaltszahlungen bei Krankheit haben. Der Arbeitgeber zahlt in der Regel das volle Entgelt weiter, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Abschnitt erklären wir knapp, wer anspruchsberechtigt ist, welche Voraussetzungen Lohnfortzahlung voraussetzen und wie Beginn und Ende der sechswöchigen Zahlung bestimmt werden.
Wer hat Anspruch auf die sechswöchige Lohnfortzahlung
Anspruchsberechtigt sind Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende und Minijobber, solange ein Arbeitsverhältnis besteht. Das gilt unabhängig von Branche oder Betrieb. Betriebsrentner und Personen ohne Arbeitsverhältnis haben keinen Anspruch aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Voraussetzungen: Arbeitsvertrag, vierwöchige Beschäftigungsdauer und unverschuldete Arbeitsunfähigkeit
Wesentliche Voraussetzungen Lohnfortzahlung sind ein gültiger Arbeitsvertrag und eine mindestens vierwöchige Beschäftigungsdauer beim gleichen Arbeitgeber. Die Arbeitsunfähigkeit darf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein.
Der Arbeitnehmer muss die Krankheit unverzüglich melden und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz sieht vor, dass die AU rechtzeitig eingereicht wird; viele Arbeitsverträge enthalten konkrete Meldefristen.
Beginn und Ende der Lohnfortzahlung (erster Krankheitstag bis 42. Tag)
Die Lohnfortzahlung beginnt am ersten Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit. Sie erstreckt sich höchstens über sechs Wochen, also bis zum 42. Kalendertag der gleichen Erkrankung.
Endet die sechswöchige Lohnfortzahlung, endet die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung von Entgelt. In vielen Fällen springt dann die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Mehrere aufeinanderfolgende Krankmeldungen können unter bestimmten Umständen als ein einheitlicher Verhinderungsfall behandelt werden; das beeinflusst Beginn und Ende der Zahlungsfrist.
Arbeitnehmer haben Pflichten zur unverzüglichen Anzeige und Vorlage der AU. Arbeitgeber dürfen bei wiederholten, längeren Ausfällen nachfragen und arbeitsrechtliche Maßnahmen prüfen, müssen aber das bestehende Kündigungs- und Beschäftigungsverbot während der Krankheit beachten.
Was passiert ab dem 43. Krankheitstag: Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse
Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber beginnt in der Regel die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab dem 43. Krankheitstag prüft die Kasse automatisch die Ansprüche anhand eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und der Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers. Ein gesonderter Antrag ist meist nicht nötig.
Wer genau Anspruch auf Krankengeld hat und welche Ausnahmen gelten, ist wichtig für die finanzielle Planung. Nicht alle Versicherten erhalten automatisch Zahlungen.
Wer bekommt Krankengeld und wer nicht
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten in der Regel Krankengeld, wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. GKV Krankengeld Ausnahmen bestehen für geringfügig Beschäftigte (Minijob); sie haben meist keinen Anspruch auf Krankengeld, weil sie kurzfristig über den Arbeitgeber abgesichert sind. Familienversicherte ohne eigenes Versicherungsverhältnis bekommen kein Krankengeld. Selbstständige erhalten Krankengeld nur, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind oder eine Zusatzversicherung mit Krankentagegeld abgeschlossen haben.
Wie hoch ist die Leistung
Die Höhe Krankengeld bemisst sich grundsätzlich mit 70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts. Die Leistung darf jedoch 90 % des Nettoentgelts nicht überschreiten. Von der Zahlung zieht die Kasse Sozialversicherungsbeiträge wie Renten- und Pflegeversicherung ab. Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt
Die Dauer Krankengeld ist begrenzt. Für dieselbe Krankheit zahlt die Krankenkasse bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Wurde zuvor die sechswöchige Lohnfortzahlung genutzt, reduziert das die verbleibende Krankengelddauer entsprechend. In der Praxis bleiben für viele Fälle etwa 72 Wochen Krankengeld übrig.
Aspekt | Regel | Praxisbeispiel |
---|---|---|
Krankengeld Anspruch | Mitglieder der GKV bei Arbeitsunfähigkeit | Angestellte mit AU-Bescheinigung erhalten Leistung ab Tag 43 |
GKV Krankengeld Ausnahmen | Minijob, Familienversicherung, nicht freiwillig versicherte Selbstständige | Minijobber: Kein Krankengeld, nur Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber |
Höhe Krankengeld | 70 % vom Brutto, max. 90 % vom Netto; Abzüge für SV-Beiträge | Brutto 3.000 € → ~70 % = 2.100 €, Abzüge möglich, Nettoobergrenze beachten |
Dauer Krankengeld | Bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit | Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung verbleiben meist ~72 Wochen Krankengeld |
Ruhen des Anspruchs | Ruhen bei gleichzeitigen Leistungen wie Übergangsgeld oder Rente | Bezug von Arbeitslosengeld I kann Einfluss auf Zahlungen haben |
In Fällen mit Unsicherheit empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen. Klare Kommunikation vermeidet Zahlungsunterbrechungen und klärt Fragen zu GKV Krankengeld Ausnahmen, Höhe Krankengeld und Dauer Krankengeld.
Wann gilt eine erneute Krankheit als Fortsetzungsfall und wann als neue Erkrankung?
Bei wiederholten Erkrankungen entscheidet die Einordnung über Lohnfortzahlung und Krankengeld. Häufig bleibt unklar, ob Zeiten zusammengerechnet werden oder ob ein neuer Anspruch entsteht. Die Regeln helfen dabei, Abläufe für Arbeitgeber, Krankenkassen und Beschäftigte zu klären.
Definition Fortsetzungserkrankung und Folgen für Lohnfortzahlung
Eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn dieselbe Krankheit nach einer kurzen Phase der Arbeitsfähigkeit wiederkehrt oder wenn zwischen den Episoden keine sechs Monate vollständiger Arbeitsfähigkeit liegen. In solchen Fällen werden die Krankheitszeiten zusammengerechnet.
Das hat praktische Folgen: Es entsteht kein neuer Anspruch auf die volle sechswöchige Lohnfortzahlung. Stattdessen greift oft sofort der Krankengeldanspruch der Krankenkasse, wenn die sechswöchige Leistung bereits ausgeschöpft wurde.
Regel zur Unterbrechung: Sechs Monate Abstand, sonst Zusammenrechnung
Die sechs Monate Regel ist zentral für die Abgrenzung. Wenn zwischen zwei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen derselben Krankheit mindestens sechs Monate liegen, gilt die erneute Erkrankung als neu.
In diesem Fall beginnt ein erneuter Anspruch auf sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Bleibt der Abstand kürzer, erfolgt eine Zusammenrechnung der Zeiten.
Einheitlicher Verhinderungsfall: mehrere Diagnosen hintereinander gelten als eine Periode
Unterschiedliche Diagnosen können zusammen als ein einheitlicher Verhinderungsfall gelten. Beispiel: Eine psychische Erkrankung gefolgt von einer Operation kann insgesamt als eine Krankheitsperiode bewertet werden.
Gerichte wie das Bundesarbeitsgericht stützen diese Praxis. Arbeitgeber und Krankenkassen prüfen individuell, ob mehrere Diagnosen als zusammenhängend zu betrachten sind.
Kriterium | Fortsetzungsfall Krankheit | neue Erkrankung Lohnfortzahlung |
---|---|---|
Abstand zwischen Episoden | ≥ 6 Monate | |
Zusammenrechnung der Tage | Ja | Nein |
Neuer Anspruch auf sechswöchige Lohnfortzahlung | Nein | Ja |
Folge nach Ausschöpfung der Lohnfortzahlung | Krankengeld | Erneute Lohnfortzahlung |
Mehrere Diagnosen | Können als einheitlicher Verhinderungsfall gelten | Prüfung durch Arbeitgeber und Krankenkasse |
Für Arbeitnehmende empfiehlt es sich, AU-Bescheinigungen und Diagnosen lückenlos zu dokumentieren. Arbeitgeber und Krankenkasse können so leichter feststellen, ob es sich um einen Fortsetzungsfall Krankheit oder um eine neue Erkrankung Lohnfortzahlung handelt.
Wenn du nach kurzer Rückkehr sofort wieder krank bist: praktische Folgen für dein Gehalt
Nach einer sechswöchigen Lohnfortzahlung endet die Zahlung durch den Arbeitgeber in der Regel. Kehrst du nur einen Tag an den Arbeitsplatz zurück und wirst danach erneut arbeitsunfähig, ergeben sich praktische Folgen, die du kennen solltest.
H3: Szenario: sechs Wochen krank, einen Tag arbeiten, wieder krank – typischer Ablauf
Du hast sechs Wochen krank gearbeitet und Name des Arbeitgebers zahlte Lohnfortzahlung. Am 43. Krankheitstag ist die Arbeitgeberleistung meist beendet. Nach einem Tag Arbeit und sofortiger erneuter Erkrankung wird häufig keine neue sechswöchige Lohnfortzahlung gewährt, wenn dieselbe Diagnose vorliegt.
H3: Welche Leistung zahlt ab dem ersten Tag der erneuten AU bei Fortsetzungserkrankung
Liegt eine Fortsetzungserkrankung vor, beginnt für dich meist unmittelbar die Zahlung durch die Krankenkasse. Krankengeld greift häufig ab dem ersten Tag der erneuten AU, weil der Arbeitgeberanspruch auf Lohnfortzahlung in diesem Fall entfällt. Bei einer anderen Diagnose kann ein neuer Anspruch auf sechs Wochen bestehen.
H3: Welche Schritte du jetzt sofort unternehmen solltest (AU einreichen, Arbeitgeber und Kasse informieren)
Hole umgehend eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein und übermittle sie unverzüglich an deinen Arbeitgeber und die Krankenkasse. Fordere eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber an, die die Kasse zur Prüfung benötigt. Halte telefonischen oder schriftlichen Kontakt zur Krankenkasse, damit das Krankengeld ohne Lücke gestartet wird.
Praktische Tipps: Dokumentiere alle AU-Bescheinigungen lückenlos und bewahre Kopien auf. Melde jede erneute AU direkt und schriftlich, damit der Fortsetzungserkrankung Ablauf klar nachvollziehbar ist. Beachte, dass häufige Wiedererkrankungen beim Arbeitgeber nachteilige arbeitsrechtliche Folgen auslösen können.
Besonderheiten bei Urlaub, Wiedereingliederung und Teilzeitarbeit während Krankengeld
Wenn eine Krankheit in die Urlaubszeit fällt, ist schnelles Handeln wichtig. Eine Krankschreibung im Urlaub wird anerkannt, wenn du deinen Arbeitgeber unverzüglich informierst und eine ärztliche Bescheinigung vorlegst. In diesem Fall werden die Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.
Fallen nach dem Urlaub erneut Krankheitstage an, prüft die Krankenkasse, ob es sich um dieselbe Erkrankung handelt. Bei Fortsetzungserkrankungen können Zeiten zusammengezählt werden, was Folgen für die Lohnfortzahlung und den Anspruch hat. Bei einer neuen Krankheit kann die sechswöchige Lohnfortzahlung neu beginnen, abhängig von den konkreten Voraussetzungen.
Krankschreibung während oder nach Urlaub: wie Urlaubstage und Lohnfortzahlung verrechnet werden
Wichtig ist, die AU-Bescheinigung sofort an Arbeitgeber und Krankenkasse zu senden. Dann werden die Krankentage meist nicht als Urlaub gewertet. Die Lohnfortzahlung richtet sich nach dem Gesamtverlauf der Erkrankung und ob die Voraussetzungen für die sechswöchige Zahlung erfüllt sind.
Stufenweise Wiedereingliederung und Auswirkungen auf Krankengeld
Das Hamburger Modell erlaubt eine schrittweise Rückkehr zur Arbeit mit abgestimmten Zeiten und Aufgaben. Die stufenweise Wiedereingliederung wird zwischen Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse abgestimmt. Bei teilweiser Arbeitsfähigkeit kann Krankengeld anteilig gekürzt werden.
Vor Beginn der Wiedereingliederung musst du die Zustimmung der Krankenkasse einholen. Die Vereinbarung sollte klare Stunden, Pausen und Tätigkeiten festhalten. Ziel ist die dauerhafte Stabilisierung der Gesundheit ohne Verschlechterung des Zustands.
Teilweise Arbeit während des Krankengeldbezugs: Einkommensgrenzen und Meldepflicht
Teilzeitarbeit während des Krankengeldbezugs ist möglich, wenn die Tätigkeit den Heilungsverlauf nicht gefährdet. Einkünfte aus Arbeit werden auf das Krankengeld angerechnet. Deshalb musst du jede Aufnahme von Arbeit und Einkommen der Krankenkasse sofort melden.
Kläre frühzeitig mit Arbeitgeber, behandelndem Arzt und Krankenkasse, welche Arbeitszeiten zulässig sind und wie sich Teilzeitarbeit auf dein Krankengeld auswirkt. So vermeidest du überraschende Kürzungen und sicherst eine kontrollierte Rückkehr in den Arbeitsalltag.
Formale Voraussetzungen und Fristen, damit Krankengeld nahtlos gezahlt wird
Wer Krankengeld beziehen will, muss formal alles sauber organisieren. Die ärztliche Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit ist die Basis. Reiche jede AU lückenlos ein und sorge dafür, dass keine Tage fehlen.
Beachte die AU vorlegen Frist. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht rückwirkend endlos ausstellen. Läuft eine Bescheinigung aus, muss am nächsten Werktag eine Verlängerung vorliegen. In der Praxis lohnt sich sofortiger Upload per App oder Post, damit keine Meldefristen versäumt werden.
Die Krankenkasse benötigt vor Beginn des Krankengeldes die Verdienstbescheinigung Krankenkasse vom Arbeitgeber. Diese Unterlage dient zur Ermittlung der Höhe des Krankengeldes. Weisen Sie Ihren Chef frühzeitig darauf hin, damit das Formular rechtzeitig ausgefüllt und versandt wird.
Die Kommunikation zwischen Arbeitgeber, Krankenkasse und Versichertem entscheidet oft über den Zahlungstermin. Informieren Sie Ihre Kasse sofort über neue AUs und klären Sie offene Fragen frühzeitig. Die Kasse prüft Anspruch und meldet den Beginn der Zahlungen.
Unterbrechung Krankengeld kann bei Lücken in der Krankschreibung auftreten. Fehlende oder verspätet eingereichte AUs führen zu Zahlungsunterbrechungen oder sogar Leistungsausschluss. Verspätete Abgaben können Rückforderungen oder Verzögerungen nach sich ziehen.
Praktische Schritte zur Vermeidung von Lücken:
- Scan oder Foto jeder AU sofort speichern und hochladen.
- Verdienstbescheinigung Krankenkasse rechtzeitig beim Arbeitgeber anfordern.
- Fristen zur AU-Einreichung beachten und bei Unsicherheiten die Kasse kontaktieren.
Bewahren Sie Bescheinigungen digital und in Papierform auf. So sind Sie vorbereitet, falls der MDK eine Prüfung vornimmt oder Nachfragen entstehen. Klare Dokumentation minimiert das Risiko einer Unterbrechung Krankengeld und sorgt für schnellere Leistungen.
Rechtliche Risiken bei wiederholter langer Krankheit: Kündigungsschutz und arbeitsrechtliche Folgen
Wiederholte längere Fehlzeiten können die Arbeitsbeziehung belasten. Arbeitnehmer haben während einer akuten Erkrankung grundsätzlich Schutz vor einer Kündigung bei Krankheit. Bei anhaltender oder häufig wiederkehrender Arbeitsunfähigkeit kann Arbeitgebern jedoch die Möglichkeit einer personenbedingten Kündigung offenstehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei einer personenbedingten Kündigung prüft das Gericht die Prognose der Wiederherstellung, das betriebliche Interesse an der Besetzung der Stelle und zumutbare Anpassungen. Fehlt eine positive Prognose oder sind keine zumutbaren Alternativen möglich, steigt das Risiko einer Kündigung bei Krankheit.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung nimmt häufig eine zentrale Rolle ein. MDK Prüfungen liefern Gutachten zur Arbeitsfähigkeit und beeinflussen Entscheidungen von Krankenkasse und Arbeitgeber. Arbeitgeber können ärztliche Stellungnahmen anfordern, um den Sachverhalt zu klären.
Eindeutige Krankheitsdokumentation hilft, Nachteile zu vermeiden. Sammle AU-Bescheinigungen, Arztberichte und Schriftverkehr lückenlos. Eine gut geführte Krankheitsdokumentation stärkt deine Position in Gesprächen und vor Gericht.
Offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist wichtig. Sprich zeitnah über mögliche Reha-Maßnahmen, stufenweise Wiedereingliederung oder Versetzungen. Solche Schritte reduzieren Kündigungsrisiken und zeigen Bereitschaft zur Mitwirkung.
Nutze präventive Angebote wie betriebliche Eingliederungsmaßnahmen und rehabilitative Therapie frühzeitig. Diese Maßnahmen verbessern die Aussicht auf Arbeitsfähigkeit und können eine personenbedingte Kündigung verhindern.
Tipps zur finanziellen und gesundheitlichen Absicherung bei längerer Erkrankung
Plane finanziell vor: Berechne mögliche Nettoeinbußen, denn Krankengeld liegt bei maximal 70 % vom Brutto und ist auf etwa 90 % des Nettos begrenzt. Erstelle einen einfachen Liquiditätsplan und prüfe Zusatzversicherungen wie Krankentagegeld bei privater Krankenversicherung oder freiwillige Wahltarife in der GKV. Solche Policen helfen bei der Absicherung lange Krankheit, Lücken im Einkommen zu schließen und die finanzielle Vorsorge bei Krankheit zu stärken.
Bereite Unterlagen und Kommunikation vor: Lege Arbeitsvertrag, aktuelle Lohnabrechnungen und Kontaktdaten der Krankenkasse griffbereit ab. Melde Arbeitsunfähigkeit sofort und fordere zeitnah die Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber an. Nutze die Rechner der AOK oder der Techniker Krankenkasse zur Abschätzung des Krankengeldes und kläre Meldewege, um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden.
Nutze medizinische und berufliche Unterstützungsangebote: Sprich früh mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten über Wiedereingliederung und Reha-Angebote. Das Hamburger Modell kann eine stufenweise Rückkehr ermöglichen und reduziert das Risiko erneuter Ausfälle. Informiere Betrieb, Betriebsrat oder Gewerkschaft rechtzeitig, damit Arbeitsplatzanpassungen und Wiedereingliederung geplant werden können.
Hole rechtliche Beratung ein, wenn nötig: Bei wiederholter Langzeiterkrankung oder drohender Kündigung suche Rat bei Fachanwälten für Arbeitsrecht oder der Gewerkschaft. Präventive Beratung schützt vor Rechtsfolgen und sorgt dafür, dass finanzielle Vorsorge bei Krankheit und organisatorische Maßnahmen wie Krankentagegeld und Wiedereingliederung optimal genutzt werden.