Homophober Mord in WG: Über zwölf Jahre Haft für Osnabrücker
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Das Landgericht Osnabrück hat einen 34-jährigen Mann wegen Mordes verurteilt. Er tötete seinen Mitbewohner mit einem Messer. Motiv war Hass auf die Homosexualität des Opfers. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Jahren.
Tödlicher Angriff in Osnabrücker Wohngemeinschaft
Der Angeklagte und sein späteres Opfer lebten gemeinsam in einer Wohngemeinschaft in Osnabrück. Der 34-Jährige griff seinen 44-jährigen Mitbewohner mit einem Messer an. Der Mann starb an den Folgen des Angriffs.
Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat als Mord aus niederen Beweggründen. Auslöser war demnach die sexuelle Orientierung des Opfers. Das Landgericht folgte dieser Einschätzung und sprach den Angeklagten am 25. Juni 2025 schuldig.
Urteil: Mord und weitere Delikte
Das Gericht verurteilte den 34-Jährigen wegen Mordes und weiterer Straftaten. Die Gesamtstrafe beläuft sich auf mehr als zwölf Jahre Haft. Homophobie als Tatmotiv gilt im deutschen Recht als niedriger Beweggrund, was zur Einordnung als Mord führt.
Niedrige Beweggründe liegen vor, wenn das Motiv nach allgemeiner sittlicher Bewertung auf tiefster Stufe steht. Hass auf die sexuelle Orientierung eines anderen Menschen erfüllt dieses Merkmal. Das Gericht sah diesen Tatbestand als erwiesen an.
Homophobie als Mordmerkmal
Bei Totschlag beträgt die Mindeststrafe fünf Jahre. Mord wird mit einer Mindeststrafe von zehn Jahren oder lebenslanger Haft bestraft. Das Gericht sprach eine Strafe von mehr als zwölf Jahren aus.
Staatsanwaltschaft und Gericht einig
Staatsanwaltschaft und Gericht bewerteten das Tatmotiv übereinstimmend als niedrigen Beweggrund. Der Angeklagte hatte seinen Mitbewohner demnach allein wegen dessen Homosexualität getötet. Weitere Details zum genauen Tathergang wurden in den verfügbaren Berichten nicht genannt.




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