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Harter Lockdown ab 16. Dezember: Was in Osnabrück gilt

Deutschland tritt ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, in einen harten Lockdown ein. Bund und Länder haben sich auf weitreichende Einschränkungen geeinigt. Die Pandemielage zum Jahresende machte schärfere Maßnahmen notwendig. Auch die Menschen in Osnabrück und dem Landkreis sind direkt betroffen.

Was schließt ab Mittwoch?

Der Einzelhandel muss weitgehend schließen. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu zählen Supermärkte, Apotheken und Drogerien. Alle anderen Läden bleiben geschlossen.

Auch Schulen und Kindertagesstätten schließen. Für Kinder, deren Eltern keine Betreuung organisieren können, soll eine Notbetreuung eingerichtet werden. Eltern werden aufgefordert, ihre Kinder wenn möglich zu Hause zu betreuen.

Friseursalons, Kosmetikstudios und ähnliche Dienstleister müssen ebenfalls schließen. Restaurants und Gaststätten hatten bereits zuvor geschlossen. Für sie ändert sich in diesem Punkt nichts.

Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren

Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Private Treffen sind nur noch mit einer Person aus einem anderen Haushalt erlaubt. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist stark eingeschränkt.

Eine bundesweite Ausgangssperre wurde nicht beschlossen. Einzelne Bundesländer können jedoch eigene Regelungen treffen. Im Landkreis Osnabrück galt zu einem späteren Zeitpunkt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Diese trat zum 31. März 2021 in Kraft, als die Infektionszahlen erneut anstiegen.

Sonderregelungen für Weihnachten

Für die Weihnachtstage gibt es Ausnahmen. Vom 24. bis 26. Dezember dürfen sich bis zu zehn Personen aus dem engsten Familienkreis treffen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

Für Silvester und Neujahr gelten keine solchen Sonderregelungen. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist verboten. Öffentliche Feuerwerke finden nicht statt.

Situation im Raum Osnabrück

Die Lage in der Region Osnabrück spiegelt die bundesweite Entwicklung wider. Im Verlauf der Pandemie beschlossen Stadt und Landkreis Osnabrück mehrfach eigene Verschärfungen. Im April 2021 traten erneut schärfere Regeln in Kraft. Eine Ausgangssperre wurde damals nicht verhängt.

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Im März 2022 führten Stadt und Landkreis die 2G-Plus-Regel für viele öffentliche Innenbereiche ein. Grundlage waren überschrittene Schwellenwerte bei der Hospitalisierungsrate und der Sieben-Tage-Inzidenz.

Appell an die Bevölkerung

Politikerinnen und Politiker auf Bundes- und Länderebene riefen die Bevölkerung zur Eigenverantwortung auf. Die Maßnahmen sollen wirken, wenn alle mitziehen. Nur durch konsequentes Einhalten der Regeln lasse sich die Pandemie kontrollieren.

Fazit

Der Lockdown ab dem 16. Dezember 2020 war die schärfste Maßnahme seit Beginn der Pandemie in Deutschland. Einzelhandel, Bildungseinrichtungen und Freizeitbetriebe schlossen. Auch Osnabrück und der Landkreis waren vollständig betroffen. Die Regeln galten bundesweit, regionale Behörden konnten zusätzliche Maßnahmen erlassen. Die Weihnachtstage brachten begrenzte Ausnahmen, Silvester nicht.

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