Bordell-Räuber in Osnabrück erneut verurteilt
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Das Landgericht Osnabrück hat einen 41-jährigen Mann erneut wegen bewaffneter Überfälle in einem Osnabrücker Bordell verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil zur Revision zurückgegeben. Nun fällte die 1. Große Strafkammer eine neue Entscheidung.
Zwei Überfälle, eine schwere Schuld
Der Angeklagte hatte laut Anklage Ende Januar 2025 eine Prostituierte in einem Osnabrücker Bordell überfallen. Er zwang sie mit einer Waffe zur Herausgabe von Geld, fesselte sie und vergewaltigte sie anschließend. Wenige Wochen später beging er nach Überzeugung des Gerichts einen weiteren Überfall in demselben Milieu.
Beim zweiten Überfall war der Mann mit einer CO2-Pistole, einem Einhandmesser und Kabelbindern bewaffnet. Er verfolgte eine Prostituierte in ihr Zimmer und forderte Geld. Er griff kurz das wenige vorhandene Bargeld der Frau, legte es aber wieder zurück. Als der Frau die Flucht gelang, gab der Täter auf.
Gericht: Waffe war geladen
Der vorsitzende Richter Paul Horn bewertete den zweiten Vorfall als versuchte räuberische Erpressung. Da der Angeklagte kurz nach der Tat gefasst worden sei, habe man die Waffe untersuchen können. Das Ergebnis war eindeutig: Die Waffe war geladen.
Dass der Mann beim zweiten Überfall letztlich von seinem Vorhaben abließ, wertete das Gericht nicht als Reue. Der Angeklagte habe nur deshalb aufgehört, weil keine Beute vorhanden war. Eine freiwillige Umkehr lag nach Einschätzung der Kammer nicht vor.
Opfer stark traumatisiert
Die Folgen für die Betroffenen des ersten Überfalls sind gravierend. Das Gericht stellte fest, dass die Zeugin stark traumatisiert ist. Sie kann seither weder in der Sexarbeit noch als Reinigungskraft tätig sein. Ihre Erwerbsfähigkeit ist damit erheblich eingeschränkt.
Im Verlauf des Verfahrens zeigte die Kammer ein Video der polizeilichen Befragung der mutmaßlich vergewaltigten Frau. Das Gericht zog Gutachter hinzu, um die Psyche des Angeklagten zu beleuchten.
Bereits sechs Jahre und neun Monate Haft
In einem früheren Verfahren hatte die 10. Große Strafkammer den Mann am 8. September 2025 wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit schwerem Raub verurteilt. Die damalige Strafe: sechs Jahre und neun Monate Gesamtfreiheitsstrafe. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil in Teilen auf.
Die 1. Große Strafkammer übernahm das Verfahren unter dem Aktenzeichen 1 KLs 1/26 und verhandelte erneut. Der Angeklagte befindet sich derzeit in der Justizvollzugsanstalt Lingen in Haft.
Angeklagter zeigte Reue
Während des Verfahrens äußerte sich der Angeklagte selbstkritisch. Er gab an, sich bis ans Lebensende für seine Taten zu hassen. Das Gericht bezog diese Äußerungen in die Gesamtwürdigung ein.
Fazit
Das Landgericht Osnabrück hat in diesem Fall nun zum zweiten Mal ein Urteil gesprochen. Der Fall zeigt, wie komplex Revisionsverfahren in schweren Strafsachen sein können. Für die Opfer bleibt die Tat mit dauerhaften Folgen verbunden. Das Gericht hat die Schwere der Taten klar benannt und entsprechend geahndet.



