Bohmte: Hähnchenmastbetrieb soll auf 84.000 Plätze wachsen
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In Bohmte plant ein landwirtschaftlicher Betrieb die deutliche Erweiterung seiner Hähnchenmastkapazitäten. Der Landkreis Osnabrück hat dazu ein förmliches Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens ist die Erweiterung von zwei bestehenden Hähnchenmastställen auf jeweils 42.000 Tierplätze. Zusätzlich sollen Abluftreinigungsanlagen eingebaut werden.
Worum geht es in dem Verfahren?
Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 2775-21 und betrifft den Betrieb Schulze-Zumkley in Bohmte. Es handelt sich um eine Erweiterung eines bereits bestehenden Betriebes. Nach der geplanten Erweiterung würden in den beiden Ställen zusammen bis zu 84.000 Masthähnchen gehalten.
Genehmigungen dieser Größenordnung fallen unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Das Gesetz schreibt vor, dass solche Vorhaben öffentlich bekannt gemacht werden. Bürgerinnen und Bürger haben dabei die Möglichkeit, Einwände einzubringen.
Vorgeschrieben ist außerdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Landkreis hat das Verfahren nach Paragraf 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung bekanntgegeben.
Abluftreinigung als Teil des Vorhabens
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist der Einbau von Abluftreinigungsanlagen, die Geruchs- und Schadstoffemissionen aus den Ställen reduzieren sollen. Bei Geflügelmastanlagen dieser Größe ist das in der Regel eine Voraussetzung für eine Genehmigung.
Die Abluftreinigung filtert Ammoniak, Feinstaub und Gerüche aus der Stallluft, bevor sie nach außen abgegeben wird. Das soll die Belastung für Anwohner und die Umgebung verringern.
Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Antragsunterlagen werden zur Einsicht ausgelegt, betroffene Bürger können innerhalb festgesetzter Fristen Einwendungen erheben.
Der Landkreis Osnabrück ist als Genehmigungsbehörde zuständig. Er prüft, ob das Vorhaben alle rechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen erfüllt, darunter Vorgaben zum Tierschutz, zur Luftreinhaltung und zum Gewässerschutz.
Bohmte liegt im Landkreis Osnabrück und hat ein landwirtschaftlich geprägtes Umland. Intensivtierhaltung ist in der Region seit Jahren ein wiederkehrendes Thema in der öffentlichen Diskussion.
Ob und unter welchen Auflagen die Genehmigung erteilt wird, entscheidet der Landkreis Osnabrück nach Abschluss der Prüfung.



