Politik

Bebauungsplanänderung bedroht Kirchenerweiterung in Lappenstuhl

Die Evangeliumschristengemeinde in Lappenstuhl hat Platznot. Die Gemeinde möchte ihre Kirche erweitern. Doch die Stadt Bramsche plant eine Änderung des geltenden Bebauungsplans. Kritiker werfen der Stadt vor, den Kirchenausbau damit faktisch zu verhindern.

Gemeinde sucht mehr Platz

Lappenstuhl ist ein Ortsteil der Stadt Bramsche im Landkreis Osnabrück. Dort betreibt die Evangeliumschristengemeinde ein Kirchengebäude. Die Räumlichkeiten reichen nach Angaben der Gemeinde nicht mehr aus. Deshalb plant sie einen Anbau oder eine Erweiterung des bestehenden Gebäudes.

Ein solches Bauvorhaben braucht eine gültige planungsrechtliche Grundlage. Genau hier liegt das Problem. Die Stadt Bramsche will den Bebauungsplan für das betreffende Gebiet ändern. Nach aktuellem Stand könnten die geplanten Erweiterungsmaßnahmen damit nicht mehr zulässig sein.

Stadt ändert den Bebauungsplan

Bebauungspläne legen fest, was auf einem Grundstück gebaut werden darf. Sie regeln unter anderem die Art der Nutzung und das Maß der baulichen Nutzung. Kommunen können solche Pläne ändern. Das ist ein normales Instrument der Stadtplanung.

Im Fall Lappenstuhl wirft die geplante Änderung aber Fragen auf. Die Gemeinde hatte ihren Erweiterungswunsch offenbar bereits konkret formuliert. Ob die Stadt von diesen Plänen wusste, als sie die Bebauungsplanänderung einleitete, ist unklar. Genau das macht den Vorwurf brisant: Der Verdacht lautet, die Stadt handle gezielt, um den Ausbau zu erschweren oder unmöglich zu machen.

Vorwurf der indirekten Blockade

Kritiker sprechen von einem Vorgehen durch die Hintertür. Eine direkte Ablehnung eines Bauantrags wäre rechtlich angreifbar. Eine Änderung des Bebauungsplans hingegen liegt im Ermessen der Gemeinde. Das Ergebnis könnte aber dasselbe sein: Der Kirchenausbau scheitert.

Ob religiöse, städtebauliche oder andere Gründe hinter der Planänderung stecken, ist nach aktuellem Stand nicht belegt. Die Stadt Bramsche hat sich zu den konkreten Beweggründen bisher nicht öffentlich geäußert. Das nährt Spekulationen auf Seiten der Kirchengemeinde.

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Rechtliche und politische Dimension

Kirchengemeinden genießen in Deutschland einen besonderen Schutz. Das Grundgesetz garantiert die Religionsfreiheit. Dazu gehört auch das Recht, Gotteshäuser zu bauen und zu unterhalten. Kommunen dürfen durch ihre Planungshoheit religiöse Bauvorhaben nicht gezielt blockieren.

Ob das hier der Fall ist, müssten im Zweifel Verwaltungsgerichte klären. Zunächst muss die Stadt Bramsche das formelle Verfahren zur Bebauungsplanänderung abschließen. Erst dann wird klar, ob und in welcher Form der Kirchenausbau noch möglich ist.

Der Stadtrat von Bramsche ist in diesem Verfahren das entscheidende Gremium. Er muss einer Bebauungsplanänderung zustimmen. Das gibt der Politik die Möglichkeit, steuernd einzugreifen. Ob die Ratsmehrheit die Pläne der Verwaltung mitträgt, bleibt abzusehen.

Bramsche: Eine Stadt mit langer Planungstradition

Bramsche ist nach Melle die flächenmäßig zweitgrößte Gemeinde im Landkreis Osnabrück. Die Stadt liegt im Zentrum des Landkreises, nahe dem Wiehengebirge. Sie hat rund 32.000 Einwohner und gliedert sich in mehrere Ortsteile, darunter auch Lappenstuhl.

Die Stadtverwaltung ist für ihre Planungsarbeit bekannt. Zuletzt geriet sie wegen eines anderen Vorfalls in die Schlagzeilen: Das Ordnungsamt hatte versehentlich einer Partei eine Sondernutzungserlaubnis für das Stadtfest erteilt und dies nachträglich korrigiert. Solche Fälle zeigen, dass Verwaltungsentscheidungen in Bramsche genau beobachtet werden.

Fazit

Der Konflikt zwischen der Evangeliumschristengemeinde und der Stadt Bramsche ist noch nicht entschieden. Die entscheidende Frage lautet: Dient die Bebauungsplanänderung städtebaulichen Zielen, oder soll sie gezielt einen unerwünschten Kirchenausbau verhindern? Diese Frage muss die Politik in Bramsche öffentlich beantworten. Transparenz ist jetzt gefordert.

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