AKW Lingen: Notstromschiene nicht gekuppelt – kein Schaden
Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.
Beim Rückbau des Kernkraftwerks Emsland in Lingen hat RWE eine sicherheitstechnisch bedeutsame Abweichung festgestellt und gemeldet. Eine Versorgungsschiene an einem Notspeisenotstromdiesel war nicht ordnungsgemäß gekuppelt. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz bestätigte den Vorfall am 7. August 2026. Auswirkungen auf die Sicherheit gab es nach Behördenangaben keine.
Was genau festgestellt wurde
Im Zuge der Anlagenüberwachung entdeckten Techniker die fehlende elektrische Verbindung. Betroffen war ein Notspeisenotstromdiesel, der nicht mit den Kraftwerkskomponenten verbunden war, die er im Bedarfsfall versorgen soll.
Die Stromversorgung der betroffenen Anlagenteile war zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Sie ist dreifach abgesichert. Das Normalnetz sowie eine weitere Notstromversorgung standen durchgehend zur Verfügung.
Meldepflicht greift auch im Rückbaubetrieb
RWE meldete das Ereignis gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung, Kriterium N 2.1.6. Das Kriterium steht für eine sicherheitstechnisch bedeutsame Abweichung vom spezifizierten Zustand.
Die Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob ein Schaden eingetreten ist. Bereits eine Abweichung vom vorgeschriebenen technischen Zustand löst die Pflicht zur Meldung an die Behörde aus. Das Niedersächsische Umweltministerium ist atomrechtliche Aufsichtsbehörde für das Kraftwerk in Lingen.
Keine Gefahr für Bevölkerung oder Umwelt
Das Ministerium erklärte, das Ereignis habe keine Auswirkungen gehabt. Eine Gefährdung von Bevölkerung oder Umwelt bestand zu keinem Zeitpunkt. Der Vorfall ist damit in die niedrigste Kategorie der Sicherheitsskala einzuordnen.
Das Kernkraftwerk Emsland wurde 2023 vom Netz genommen und wird seitdem von RWE rückgebaut. Der Rückbau eines Kernkraftwerks dauert in der Regel mehrere Jahrzehnte. Die atomrechtliche Aufsicht bleibt während des gesamten Prozesses bestehen.
Transparenz als Pflicht
Vorfälle dieser Art werden routinemäßig veröffentlicht. Die Behörde informierte über den Vorfall, obwohl keine Gefahr bestand. Das entspricht den gesetzlichen Vorgaben im Atomrecht.
Einordnung
Die fehlende Kupplung der Notstromschiene wurde durch die reguläre Anlagenüberwachung entdeckt. Die dreifache Absicherung der Stromversorgung verhinderte jede Beeinträchtigung. Für die Bevölkerung in Lingen und im Emsland bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr.



