60 Millionen Euro Bußgeld: Lingener Firma in Straßenbau-Kartell
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Das Bundeskartellamt hat sechs Straßenbauunternehmen wegen illegaler Kartellabsprachen mit Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 60,3 Millionen Euro belegt. Eines der betroffenen Unternehmen kommt aus dem Emsland: die Firma Liesen aus Lingen. Die Behörde wirft den Beteiligten Kundenschutz- und Preisabsprachen sowie Submissionsabsprachen im Bereich dünner Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise vor.
Absprachen im öffentlichen Straßenbau
Die betroffenen Unternehmen haben nach Feststellung des Bundeskartellamtes jahrelang Preise abgesprochen und Aufträge der öffentlichen Hand untereinander aufgeteilt. Betroffen ist der Spezialbereich der sogenannten dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise, kurz DSK. Dieses Verfahren wird häufig bei der Sanierung von Straßen eingesetzt, wobei die öffentliche Hand zu den wichtigsten Auftraggebern zählt.
Zwei der sechs sanktionierten Unternehmen stammen aus Niedersachsen. Neben Liesen aus Lingen ist damit ein weiterer niedersächsischer Betrieb in das Kartellverfahren verwickelt. Die genaue Höhe der einzelnen Bußgelder hat das Bundeskartellamt nicht veröffentlicht.
Verschlüsselte Codes statt offener Preise
Die Unternehmen kommunizierten ihre abgestimmten Preise nicht offen, sondern über ein System aus verschlüsselten Codes. Kilometer- und Meterangaben dienten als Tarnung, ebenso Wurst- und Bierpreise. Die Beteiligten nutzten außerdem Sponsorenbeträge sowie Preise für Hotelzimmer und Veranstaltungen als Verkleidung für die eigentlichen Angebotssummen.
Der Aufwand für die Verschlüsselung deutet auf eine planmäßige und organisierte Zusammenarbeit hin. Das Kartellamt wertet solche Methoden als erschwerenden Umstand.
Was sind Submissionsabsprachen?
Bei Submissionsabsprachen koordinieren Unternehmen ihre Angebote vor einer öffentlichen Ausschreibung. Ein Betrieb gibt das günstigste Angebot ab und erhält den Auftrag, während die anderen bewusst höhere Angebote einreichen. Im Gegenzug erhalten sie bei späteren Ausschreibungen denselben Vorzug. So entsteht nach außen der Anschein eines fairen Wettbewerbs, der tatsächlich ausgeschaltet ist.
Für die öffentliche Hand bedeutet das: Sie zahlt höhere Preise als nötig. Kommunen, Landkreise und der Bund werden damit systematisch geschädigt. Das Kartellrecht stuft solche Absprachen als schwere Verstöße ein.
Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen
Das Bundeskartellamt in Bonn kann bei schweren Wettbewerbsverstößen Geldbußen verhängen. In diesem Verfahren belaufen sich die Gesamtbußen auf 60,3 Millionen Euro.
Bei solchen Verfahren arbeitet die Kartellbehörde häufig mit einem sogenannten Kronzeugenprogramm. Unternehmen, die als erste kooperieren und Absprachen aufdecken, können damit ihre eigene Strafe reduzieren. Ob dieses Instrument in diesem Verfahren eine Rolle gespielt hat, ist nicht bekannt.
Folgen für das Lingener Unternehmen
Für die Firma Liesen aus Lingen hat das Verfahren erhebliche Konsequenzen. Neben der finanziellen Belastung durch das Bußgeld können Auftraggeber aus dem öffentlichen Bereich betroffene Unternehmen von künftigen Ausschreibungen ausschließen. Das Kartellrecht sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor.
Geschädigte Auftraggeber können zudem zivilrechtlich Schadensersatz fordern. Kommunen und Behörden, die in der Vergangenheit überhöhte Preise gezahlt haben, können diese Mehrkosten grundsätzlich zurückfordern. Solche Folgeklagen sind in der deutschen Kartellrechtspraxis nicht ungewöhnlich.
Weiterer Verlauf
Mit dem Bußgeldbescheid ist das Verfahren für die Firma Liesen aus Lingen nicht zwingend abgeschlossen. Zivilrechtliche Nachforderungen durch geschädigte Kommunen und Behörden bleiben möglich.



