Deutsche Bundesstiftung Umwelt


Adresse:
An der Bornau 2
49090 Osnabrück
Telefonnummer:
0541/9633-0
Fax:
0541/9633-190

Förderschwerpunkte und -leitlinien

Osnabrück: Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt wurde im breiten politischen Konsens durch Beschluß des Deutschen Bundestages im Jahre 1990 gegründet und nahm am 1. März 1991 ihre Fördertätigkeit auf. Sie ist eine Stiftung Bürgerlichen Rechts und gehört mit dem Erlös aus der Privatisierung der Salzgitter AG von rund 2,5 Milliarden Mark zu den größten Stiftungen der Welt. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen - jährlich rund 150 Millionen Mark - stehen für die Förderaufgaben der Umweltstiftung zur Verfügung. Hauptaufgabe der Stiftung mit Sitz in Osnabrück ist es, Vorhaben zum Schutz der Umwelt zu fördern. Dabei soll die mittelständische Wirtschaft besonders berücksichtigt werden. In den vergangenen fünf Jahren wurden rund 1.900 Projekte mit einem Finanzvolumen von rund 900 Millionen Mark gefördert.

In den Förderleitlinien sind insgesamt neun Bereiche aufgeführt, wobei die Bereiche eins bis drei die Umwelttechnik abdecken, die Bereiche vier bis sechs die Umweltforschung und Umweltvorsorge und die Bereiche sieben bis neun die Umweltbildung:

  1. Zukunftsweisende, umweltorientierte Unternehmensführung, Produkte und Technologien
  2. Innovative Verfahrenstechniken zur Wiederverwertung, Entsorgung und Emissionsminderung
  3. Rationelle Energienutzung und regenerative Energien
  4. Umweltvorsorge, angewandte Umweltforschung
  5. Umwelt und Landwirtschaft
  6. Umwelt und Verkehr
  7. Umweltinformationsvermittlung und -beratung
  8. Umweltbildung
  9. Schutz und Bewahrung umweltgeschädigter Kulturgüter

Anträge können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts stellen. Gefördert wird grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen Zuschusses, wobei der Antragsteller einen Eigenanteil zu erbringen hat. Der Zuschuß kann je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt werden.

Die Anträge können formlos gestellt werden, sollten in jedem Fall aber Angaben enthalten über: Bewilligungsempfänger, Gegenstand und Zielsetzung des Projektes, Stand des Wissens und der Technik, voraussichtliche Kosten des Projektes, Art der Finanzierung und Finanzierungsplan, Art und Umfang der Durchführung, Beginn und Dauer des Projektes, Weiterführung des Projektes und identische und teilidentische Anträge bei anderen Förderinstitutionen.

Zur ersten Einschätzung kann eine knappe, aussagefähige Projektskizze vorgelegt werden. Bei grundsätzlicher Uebereinstimmung des Vorhabens mit dem Förderzweck regt die Geschäftsstelle die Einrichtung eines ausführlichen Antrages an. Von besonderer Bedeutung für die Bewertung des Vorhabens ist der über die gesetzlichen Vorgaben hinaus angestrebte konkrete Beitrag zur Umweltentlastung. Weitere wichtige Kriterien sind der modellhafte Charakter und die Möglichkeit der Umsetzung sowie die Praxisnähe.

Die Fachabteilungen prüfen die eingehenden Projektskizzen und Förderanträge, fordern notwendige ergänzende Angaben an, führen Fachgespräche mit den Antragstellern und holen Stellungnahmen und Gutachten von Dritten ein. Den Inhalt des Antrages faßt die Geschäftsstelle in einer Vorlage zusammen, über die das Kuratorium oder der Generalsekretär entscheidet.



Osnabrück-Net Letzte Änderung: 10.08.2004