Deutsche Bundesstiftung Umwelt
- Adresse:
- An der Bornau 2
49090 Osnabrück
- Telefonnummer:
- 0541/9633-0
- Fax:
- 0541/9633-190
Förderschwerpunkte und -leitlinien
Osnabrück: Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt wurde im
breiten politischen Konsens durch Beschluß des Deutschen
Bundestages im Jahre 1990 gegründet und nahm am 1. März
1991 ihre Fördertätigkeit auf. Sie ist eine Stiftung
Bürgerlichen Rechts und gehört mit dem Erlös aus der
Privatisierung der Salzgitter AG von rund 2,5 Milliarden
Mark zu den größten Stiftungen der Welt. Die Erträge aus
dem Stiftungsvermögen - jährlich rund 150 Millionen Mark -
stehen für die Förderaufgaben der Umweltstiftung zur
Verfügung. Hauptaufgabe der Stiftung mit Sitz in Osnabrück
ist es, Vorhaben zum Schutz der Umwelt zu fördern. Dabei
soll die mittelständische Wirtschaft besonders
berücksichtigt werden. In den vergangenen fünf Jahren
wurden rund 1.900 Projekte mit einem Finanzvolumen von rund
900 Millionen Mark gefördert.
In den Förderleitlinien sind insgesamt neun Bereiche
aufgeführt, wobei die Bereiche eins bis drei die
Umwelttechnik abdecken, die Bereiche vier bis sechs die
Umweltforschung und Umweltvorsorge und die Bereiche sieben
bis neun die Umweltbildung:
- Zukunftsweisende, umweltorientierte
Unternehmensführung, Produkte und Technologien
- umweltbewußte Unternehmensführung;
- umwelt- und gesundheitsfreundliche Produkte;
- umwelt- und gesundheitsgerechte Verfahren:
- umweltschonender Rohstoff- und Energieeinsatz.
- Innovative Verfahrenstechniken zur Wiederverwertung,
Entsorgung und Emissionsminderung
- Recycling von Produktions- und Siedlungsabfällen;
- Schnellanalytik von Stoffen, Behandlung von Abfällen und
Altlasten;
- Behandlung gewerblicher Emissionen.
- Rationelle Energienutzung und regenerative Energien
- Technologien zur rationellen Energienutzung;
- umweltgerechte Erschließung und Nutzung regenerativer
Energien.
- Umweltvorsorge, angewandte Umweltforschung
- Konzepte zur Einschätzung von Umweltwirkungen im Vorfeld
der Produktion von Gütern und dem Erbringen von
Dienstleistungen;
- Konzepte f³r umwelt- und gesundheitsverträgliche
Verfahren, Produkte und Dienstleistungen;
- Konzepte zur umweltgerechten Raumnutzung.
- Umwelt und Landwirtschaft
- Entwicklung und Umsetzung umwelt- und
gesundheitsverträglicher Produktionsverfahren.;
- Umweltentlasung durch nachwachsende Rohstoffe;
- Verfahren zur Verminderung von gasförmigen Emissionen aus
der Tierhaltung.
- Umwelt und Verkehr
- Verkehrsminderung und -vermeidung;
- umweltentlastende Verkehrstechniken und Logistikkonzepte.
- Umweltinformationsvermittlung und -beratung
- Umweltbildung
- Austausch von Wissen;
- Vermittlung von Wissen über die Umwelt
- Schutz und Bewahrung umweltgeschädigter Kulturgüter
- ausgewählte Kulturgüter;
- wissenschaftliche Methodik;
- Dokumentation
- berufliche Weiterbildung
Anträge können natürliche und juristische Personen des
privaten und öffentlichen Rechts stellen. Gefördert wird
grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen Zuschusses,
wobei der Antragsteller einen Eigenanteil zu erbringen hat.
Der Zuschuß kann je nach Projekt und Antragsteller in
unterschiedlicher Höhe gewährt werden.
Die Anträge können formlos gestellt werden, sollten in
jedem Fall aber Angaben enthalten über:
Bewilligungsempfänger, Gegenstand und Zielsetzung des
Projektes, Stand des Wissens und der Technik,
voraussichtliche Kosten des Projektes, Art der Finanzierung
und Finanzierungsplan, Art und Umfang der Durchführung,
Beginn und Dauer des Projektes, Weiterführung des Projektes
und identische und teilidentische Anträge bei anderen
Förderinstitutionen.
Zur ersten Einschätzung kann eine knappe, aussagefähige
Projektskizze vorgelegt werden. Bei grundsätzlicher
Uebereinstimmung des Vorhabens mit dem Förderzweck regt die
Geschäftsstelle die Einrichtung eines ausführlichen
Antrages an. Von besonderer Bedeutung für die Bewertung des
Vorhabens ist der über die gesetzlichen Vorgaben hinaus
angestrebte konkrete Beitrag zur Umweltentlastung. Weitere
wichtige Kriterien sind der modellhafte Charakter und die
Möglichkeit der Umsetzung sowie die Praxisnähe.
Die Fachabteilungen prüfen die eingehenden Projektskizzen
und Förderanträge, fordern notwendige ergänzende Angaben
an, führen Fachgespräche mit den Antragstellern und holen
Stellungnahmen und Gutachten von Dritten ein. Den Inhalt des
Antrages faßt die Geschäftsstelle in einer Vorlage
zusammen, über die das Kuratorium oder der Generalsekretär
entscheidet.
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Letzte Änderung:
10.08.2004
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